Umowa o pracę na okres próbny
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obowiązki pracownika, okres próbny, poufność, umowa o pracę, wynagrodzenie, własność intelektualna, zakaz konkurencji
Umowa o pracę na okres próbny to dokument regulujący szczegółowe warunki zatrudnienia pracownika na czas określony w celu sprawdzenia jego kwalifikacji oraz dostosowania do wymogów firmy. Okres próbny może wynosić maksymalnie 3 miesiące i powinien zostać określony na piśmie przed podpisaniem umowy. W dokumencie powinny zostać uwzględnione m.in. wynagrodzenie, obowiązki pracownika, termin rozwiązania umowy oraz klauzule poufności.
ARBEITSVERTRAG AUF PROBEZEIT
geschlossen am 01.07.2023 in Berlin zwischen
(1) Software Solutions GmbH mit Sitz inBerlin, eingetragen in das Unternehmerregister,geführt beim Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer HRB 123456,vertreten vom Geschäftsführer Max Mustermann,wohnhaft in Berlin in der ul.Musterstraße 12, sich ausweisend durch Personalausweis/ReispassNr. AB123456, im Weiteren „Arbeitgeberin“ oder „Gesellschaft“ genannt,
und
(2) Herrn/Frau Anna Beispiel,wohnhaft in Hamburg, in der ul.Beispielstraße 45, sich ausweisend durch Personalausweis/ReisepassNr. CD789012, im Weiteren „Arbeitnehmer(in)” genannt,
im Weiteren gemeinsam „Parteien” genannt.
§ 1.Allgemeine Bestimmungen
Hiermit beschäftigt die Gesellschaft den/die Arbeitnehmer(in) auf Probezeit in einer Dauer 1von drei Monaten im vollen Ausmaß der Arbeitszeit/im teilweisen Ausmaßder Arbeitszeit in der Stellung eines/einer Softwareentwicklerin.
§ 2.Aufgabenbereich
2.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich für die Dauer des vorliegenden Vertrags zurgewissenhaften und sorgfältigen Erbringung der Arbeitsleistung.
1 Die Probezeit darf maximal drei Monate betragen (Art. 25 § 2 Arbeitsgesetzbuch).
2.2. Zum Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gehören dienachfolgenden Angelegenheiten: Entwicklung von Softwarekomponenten, Durchführung von Softwaretests, Dokumentation der entwickelten Software.
2.3. Der/Die Arbeitnehmer(in) istdem/der Leiter/in der Abteilung Softwareentwicklung, Max Mustermann oder einer anderen, vonMax Mustermann genannten Person unterstellt.
§ 3.Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und Arbeitsplatz
3.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) beginnt die Arbeit am 01.08.2023.
3.2. Arbeitsplatz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin istBerlin oder ein solch anderer Ort in Polen oder außerhalb der Grenzen Polens, welcher inbegründeter Weise von der Arbeitgeberin zur Erbringung der Arbeitsleistung ausbedungenwird.
§ 4.Gehalt
4.1. Die Arbeitgeberin zahlt dem/der Arbeitnehmer(in) zum Monatsende ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 4000,00 € (in Worten:viertausend Euro) Zloty.
4.2. Die Reisekosten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie andere mit der Betreibungder Angelegenheiten der Gesellschaft in Verbindung stehende und tatsächlich für dieGesellschaft getragene und dokumentiere Kosten werden dem/der Arbeitnehmer(in)zurückerstattet.
§ 5.Vertraulichkeit
5.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung allerAngelegenheiten, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen, mit Ausnahme vonInformationen, deren Bekanntgabe an die berechtigten Stellen sich aus denRechtsvorschriften ergibt sowie an solche Stellen, denen diese Informationen zum normalenFunktionieren des Unternehmens der Gesellschaft unentbehrlich sind.
5.2. Sowohl während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als auch nach Auflösungdesselben ist es dem/der Arbeitnehmer(in) nicht gestattet, irgendwelche Informationen derArbeitgeberin, die ihm/ihr hinsichtlich der Produktion, der Muster, der Handelspläne,Finanzen, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder anderen Informationen, die vom Handels-und Dienstgeheimnis umfasst sind, offen zu legen. Dem/DerArbeitnehmer(in) ist es gleichfalls nicht erlaubt, die erlangten Informationen zuseinem/ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil von dritten Personen zu nutzen.
5.3. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist der/die Arbeitnehmer(in) dazuverpflichtet, alle in dessen/deren Besitz befindlichen Dokumente, sowohl in ausgedruckterForm wie auch in elektronischer Form, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen,zurückzugeben sowie weder Kopien dieser Dokumente zurückzubehalten noch anzufertigen,welche ihm/ihr anvertraut wurden oder zu welchen er/sie in irgendeiner anderen WeiseZugang hatte.
§ 6.Erfindungen und Urheberrecht
Sofern während der Dauer des vorliegenden Arbeitsvertrags der/die Arbeitnehmer(in) eineErfindung im Bereich der Tätigkeit der Arbeitgeberin macht und diese das Ergebnis derAusübung seiner/ihrer vertraglichen Verpflichtungen darstellt, steht der Gesellschaft dasRecht an dieser Erfindung sowie die Urheberrechte hieran zu, gemäß den in diesem Bereichgeltenden Rechtsvorschriften.
§ 7.Zusatztätigkeit, Wettbewerbsverbot
7.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, seine/ihre ganze Arbeitszeit zur Erfüllungseiner/ihrer Verpflichtungen und zur Erbringung der Arbeitsleistung für die Gesellschafteinzusetzen. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, keinerlei anderen Aufgaben undVerpflichtungen zu erfüllen – weder entgeltlich noch unentgeltlich – oder Dienste zu leistenund andere Tätigkeiten auszuüben sowie ebenfalls sich nicht an irgendwelchen anderenWirtschaftssubjekten ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung derGesellschaft unmittelbar oder mittels dritter Personen zu beteiligen.
7.2. Die Bedingungen des Wettbewerbsverbots werden von den Parteien in einemgesonderten Vertrag festgelegt.2
§ 8.Schlussbestimmungen
8.1. In den im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten kommen dieVorschriften des Arbeitsgesetzbuches zur Anwendung.
8.2. Jedwede Änderungen oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag bedürfen derSchriftform zu deren Wirksamkeit.
8.3. Der vorliegende Vertrag ersetzt alle schriftlichen und mündlichen Abreden, die mit demGegenstand des vorliegenden Vertrages in Verbindung stehen.
8.4. Der vorliegende Vertrag wurde in zwei gleich lautenden Exemplaren erstellt undunterzeichnet, in polnischer sowie in deutscher Sprache, zu je einem Exemplar einer jedensprachlichen Fassung für jede Partei. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen densprachlichen Fassungen kommt der polnischen Fassung Verbindlichkeit zu.
Für die Gesellschaft: Arbeitnehmer(in):
(Unterschrift) (Unterschrift)
Ich erkläre, dass ich mich mit dem Inhalt der bei der Arbeitgeberin geltendenarbeitsrechtlichen Vorschriften, d.h. der Arbeitsordnung sowie der Vorschriften bezüglichder Entlohnung vertraut gemacht habe und die vorgenannten Vorschriften akzeptiere undmich zu deren Beachtung und Ausführung verpflichte.
(Datum 25.07.2023 und Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin)
Umowa o pracę na okres próbny pozwala pracodawcy na ocenę umiejętności pracownika oraz jego dopasowanie do zastanych warunków. Po zakończeniu okresu próbnego strony mogą zdecydować o dalszej współpracy lub rozwiązaniu umowy. Ważne jest, aby obie strony jasno określiły warunki zatrudnienia na czas próby, aby uniknąć nieporozumień i konfliktów w przyszłości.