Umowa o pracę

Prawo

praca

Kategoria

umowa

Klucze

czas pracy, konkurencja, nadgodziny, obowiązki pracownika, poufność, umowa o pracę, wynagrodzenie, własność intelektualna, zatrudnienie

Umowa o pracę jest podstawowym dokumentem regulującym relacje pomiędzy pracownikiem a pracodawcą. Określa ona warunki zatrudnienia, obowiązki oraz prawa obu stron. Na etapie zawierania umowy należy szczegółowo przestudiować wszystkie załączniki oraz klauzule, aby uniknąć ewentualnych nieporozumień w przyszłości.

ARBEITSVERTRAG ZUR AUSHILFE

 

geschlossen am 01.07.2023 bis 31.07.2023 in Berlin zwischen

(1) Müller GmbH mit Sitz in

Berlin, eingetragen in das Unternehmerregister,

geführt beim Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer HRB 123456 ,

vertreten vom Geschäftsführer Thomas Müller,

wohnhaft in Berlin in der ul.

Hauptstraße 1, sich ausweisend durch Personalausweis/Reispass

Nr. AB123456, im Weiteren „Arbeitgeberin“ oder „Gesellschaft“ genannt,

 

und

 

(2) Herrn/Frau Anna Schmidt,

wohnhaft in Köln, in der ul.

Nebenstraße 2, sich ausweisend durch Personalausweis/Reisepass

Nr. CD789012, im Weiteren „Arbeitnehmer(in)” genannt,

im Weiteren gemeinsam „Parteien” genannt.

 

§ 1.

Allgemeine Bestimmungen

Hiermit beschäftigt die Gesellschaft den/die Arbeitnehmer(in) für die Zeit der Nichterbringung der Arbeitsleistung von Peter Huber,

welche(r) bei der Arbeitgeberin angestellt ist und dessen/deren Abwesenheit sich aus dem Umstand von

Elternzeit vom 01.07.2023 bis 31.07.2023 ergibt und entschuldigt ist.

 

§ 2.

Aufgabenbereich

2.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich für die Dauer des vorliegenden Vertrags zur gewissenhaften und sorgfältigen Erbringung der Arbeitsleistung.

2.2. Zum Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gehören die nachfolgenden Angelegenheiten:

 Kundenbetreuung,

 Datenpflege,

 Erstellung von Präsentationen.

2.3. Der/Die Arbeitnehmer(in) ist Thomas Müller oder einer anderen, von Thomas Müller genannten Person unterstellt.

 

§ 3.

Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und Arbeitsplatz

3.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) beginnt die Arbeit am 01.07.2023.

3.2. Arbeitsplatz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist Berlin oder ein solch anderer Ort in Polen oder außerhalb der Grenzen Polens, welcher in begründeter Weise von der Arbeitgeberin zur Erbringung der Arbeitsleistung ausbedungen wird.

 

§ 4.

Gehalt

4.1. Die Arbeitgeberin zahlt dem/der Arbeitnehmer(in) zum Monatsende ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2500 (in Worten: Zweitausendfünfhundert) Zloty.

4.2. Die Reisekosten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie andere mit der Betreibung der Angelegenheiten der Gesellschaft in Verbindung stehende und tatsächlich für die Gesellschaft getragene Kosten werden dem/der Arbeitnehmer(in) zurückerstattet.

 

§ 5.

Vertraulichkeit

5.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung aller Angelegenheiten, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen, mit Ausnahme von Informationen, deren Bekanntgabe an die berechtigten Stellen sich aus den Rechtsvorschriften ergibt sowie an solche Stellen, denen diese Informationen zum normalen Funktionieren des Unternehmens der Gesellschaft unentbehrlich sind.

5.2. Sowohl während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als auch nach Auflösung desselben ist es dem/der Arbeitnehmer(in) nicht gestattet, irgendwelche Informationen der Arbeitgeberin, die ihm/ihr hinsichtlich der Produktion, der Muster, der Handelspläne, Finanzen, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder anderen Informationen, die vom Handels- und Dienstgeheimnis umfasst sind, offen zu legen. Dem/Der Arbeitnehmer(in) ist es gleichfalls nicht erlaubt, die erlangten Informationen zu seinem/ihrem eigenen Vorteil oder aber zum Vorteil von dritten Personen zu nutzen.

5.3. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist der/die Arbeitnehmer(in) dazu verpflichtet, alle in dessen/deren Besitz befindlichen Dokumente, sowohl in ausgedruckter Form wie auch in elektronischer Form, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen, zurückzugeben sowie weder Kopien dieser Dokumente zurückzubehalten noch anzufertigen, welche ihm/ihr anvertraut wurden oder zu welchen er/sie in irgendeiner anderen Weise Zugang hatte.

 

§ 6.

Erfindungen und Urheberrecht

Sofern während der Dauer des vorliegenden Arbeitsvertrags der/die Arbeitnehmer(in) eine Erfindung im Bereich der Tätigkeit der Arbeitgeberin macht und diese das Ergebnis der Ausübung seiner/ihrer vertraglichen Verpflichtungen darstellt, steht der Gesellschaft das Recht an dieser Erfindung sowie die Urheberrechte hieran zu, gemäß den in diesem Bereich geltenden Rechtsvorschriften.

 

§ 7.

Zusatztätigkeit, Wettbewerbsverbot

7.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, seine/ihre ganze Arbeitszeit zur Erfüllung seiner/ihrer Verpflichtungen und zur Erbringung der Arbeitsleistung für die Gesellschaft einzusetzen. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, keinerlei anderen Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen – weder entgeltlich noch unentgeltlich – oder Dienste zu leisten und andere Tätigkeiten auszuüben sowie ebenfalls sich nicht an irgendwelchen anderen Wirtschaftssubjekten ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft unmittelbar oder mittels dritter Personen zu beteiligen.

7.2. Die Bedingungen des Wettbewerbsverbots werden von den Parteien in einem gesonderten Vertrag festgelegt.1

 

§ 8.

Schlussbestimmungen

8.1. In den im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten kommen die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches zur Anwendung.

8.2. Jedwede Änderungen oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag bedürfen der Schriftform zu deren Wirksamkeit.

8.3. Der vorliegende Vertrag ersetzt alle schriftlichen und mündlichen Abreden, die mit dem Gegenstand des vorliegenden Vertrages in Verbindung stehen.

8.4. Der vorliegende Vertrag wurde in zwei gleich lautenden Exemplaren erstellt und unterzeichnet, in polnischer sowie in deutscher Sprache, zu je einem Exemplar einer jeden sprachlichen Fassung für jede Partei. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den sprachlichen Fassungen kommt der polnischen Fassung Verbindlichkeit zu.

 

 

Für die Gesellschaft: Arbeitnehmer(in):

 

(Unterschrift) (Unterschrift)

 

Ich erkläre, dass ich mich mit dem Inhalt der bei der Arbeitgeberin geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, d.h. der Arbeitsordnung sowie der Vorschriften bezüglich der Entlohnung vertraut gemacht habe und die vorgenannten Vorschriften akzeptiere und mich zu deren Beachtung und Ausführung verpflichte.

 

(Datum 01.07.2023 und Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin)

 

1 Gemäß Art. 1011 des Arbeitsgesetzbuches ist das Wettbewerbsverbot in einem gesonderten Vertrag zu ver- einbaren.

Podsumowując, Umowa o pracę jest istotnym dokumentem mającym kluczowe znaczenie dla uregulowania warunków zatrudnienia. Zarówno pracownik, jak i pracodawca powinni przestrzegać postanowień umowy, aby uniknąć konfliktów i zapewnić odpowiednią ochronę swoich praw i interesów.