Umowa o pracę
- Prawo
praca
- Kategoria
umowa
- Klucze
klauzula poufności, miejsce pracy, obowiązki pracodawcy, obowiązki pracownika, polskie prawo pracy, umowa o pracę, wynagrodzenie, wynalazki pracownika, zakaz konkurencji, zatrudnienie
Umowa o pracę jest to dokument regulujący warunki zatrudnienia pomiędzy pracownikiem a pracodawcą. Określa prawa i obowiązki obu stron, warunki wynagrodzenia, czas pracy oraz inne istotne kwestie związane z zatrudnieniem.
ARBEITSVERTRAG ZUR AUSHILFE
geschlossen am 01.07.2023 bis 31.07.2023 in Berlin zwischen
(1) Software GmbH mit Sitz in
Berlin , eingetragen in das Unternehmerregister,
geführt beim Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer HRB 123456 ,
vertreten vom Geschäftsführer Max Mustermann,
wohnhaft in Berlin in der ul.
Musterstraße 1, sich ausweisend durch Personalausweis/Reispass
Nr. AB123456 , im Weiteren „Arbeitgeberin“ oder „Gesellschaft“ genannt,
und
(2) Herrn/Frau Erika Musterfrau,
wohnhaft in Berlin, in der ul.
Beispielstraße 2, sich ausweisend durch Personalausweis/Reisepass
Nr. CD654321, im Weiteren „Arbeitnehmer(in)” genannt,
im Weiteren gemeinsam „Parteien” genannt.
§ 1.
Allgemeine Bestimmungen
Hiermit beschäftigt die Gesellschaft den/die Arbeitnehmer(in) für die Zeit der
Nichterbringung der Arbeitsleistung von Peter Schmidt,
welche(r) bei der Arbeitgeberin angestellt ist und dessen/deren Abwesenheit sich aus dem
Umstand von
Elternzeit vom 01.07.2023 bis 31.07.2023 ergibt und entschuldigt ist.
§ 2.
Aufgabenbereich
Strona | 1
2.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich für die Dauer des vorliegenden Vertrags zur
gewissenhaften und sorgfältigen Erbringung der Arbeitsleistung.
2.2. Zum Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gehören die
nachfolgenden Angelegenheiten:
Softwareentwicklung,
Kundensupport,
Projektdokumentation.
2.3. Der/Die Arbeitnehmer(in) ist
Max Mustermann oder einer anderen, von
Max Mustermann genannten Person unterstellt.
§ 3.
Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und Arbeitsplatz
3.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) beginnt die Arbeit am 01.07.2023.
3.2. Arbeitsplatz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist
Berlin oder ein solch anderer Ort in Polen oder außerhalb der Grenzen Polens, welcher in
begründeter Weise von der Arbeitgeberin zur Erbringung der Arbeitsleistung ausbedungen
wird.
§ 4.
Gehalt
4.1. Die Arbeitgeberin zahlt dem/der Arbeitnehmer(in) zum Monatsende ein
Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2500 (in Worten:
zweitausendfünfhundert) Zloty.
4.2. Die Reisekosten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie andere mit der Betreibung
der Angelegenheiten der Gesellschaft in Verbindung stehende und tatsächlich für die
Gesellschaft getragene Kosten werden dem/der Arbeitnehmer(in) zurückerstattet.
§ 5.
Vertraulichkeit
Strona | 2
5.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung aller
Angelegenheiten, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen, mit Ausnahme von
Informationen, deren Bekanntgabe an die berechtigten Stellen sich aus den
Rechtsvorschriften ergibt sowie an solche Stellen, denen diese Informationen zum normalen
Funktionieren des Unternehmens der Gesellschaft unentbehrlich sind.
5.2. Sowohl während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als auch nach Auflösung
desselben ist es dem/der Arbeitnehmer(in) nicht gestattet, irgendwelche Informationen der
Arbeitgeberin, die ihm/ihr hinsichtlich der Produktion, der Muster, der Handelspläne,
Finanzen, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder anderen Informationen, die vom Handels-
und Dienstgeheimnis umfasst sind, offen zu legen. Dem/Der
Arbeitnehmer(in) ist es gleichfalls nicht erlaubt, die erlangten Informationen zu
seinem/ihrem eigenen Vorteil oder aber zum Vorteil von dritten Personen zu nutzen.
5.3. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist der/die Arbeitnehmer(in) dazu
verpflichtet, alle in dessen/deren Besitz befindlichen Dokumente, sowohl in ausgedruckter
Form wie auch in elektronischer Form, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen,
zurückzugeben sowie weder Kopien dieser Dokumente zurückzubehalten noch anzufertigen,
welche ihm/ihr anvertraut wurden oder zu welchen er/sie in irgendeiner anderen Weise
Zugang hatte.
§ 6.
Erfindungen und Urheberrecht
Sofern während der Dauer des vorliegenden Arbeitsvertrags der/die Arbeitnehmer(in) eine
Erfindung im Bereich der Tätigkeit der Arbeitgeberin macht und diese das Ergebnis der
Ausübung seiner/ihrer vertraglichen Verpflichtungen darstellt, steht der Gesellschaft das
Recht an dieser Erfindung sowie die Urheberrechte hieran zu, gemäß den in diesem Bereich
geltenden Rechtsvorschriften.
§ 7.
Zusatztätigkeit, Wettbewerbsverbot
7.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, seine/ihre ganze Arbeitszeit zur Erfüllung
Strona | 3
seiner/ihrer Verpflichtungen und zur Erbringung der Arbeitsleistung für die Gesellschaft
einzusetzen. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, keinerlei anderen Aufgaben und
Verpflichtungen zu erfüllen – weder entgeltlich noch unentgeltlich – oder Dienste zu leisten
und andere Tätigkeiten auszuüben sowie ebenfalls sich nicht an irgendwelchen anderen
Wirtschaftssubjekten ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der
Gesellschaft unmittelbar oder mittels dritter Personen zu beteiligen.
7.2. Die Bedingungen des Wettbewerbsverbots werden von den Parteien in einem
gesonderten Vertrag festgelegt.1
§ 8.
Schlussbestimmungen
8.1. In den im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten kommen die
Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches zur Anwendung.
8.2. Jedwede Änderungen oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag bedürfen der
Schriftform zu deren Wirksamkeit.
8.3. Der vorliegende Vertrag ersetzt alle schriftlichen und mündlichen Abreden, die mit dem
Gegenstand des vorliegenden Vertrages in Verbindung stehen.
8.4. Der vorliegende Vertrag wurde in zwei gleich lautenden Exemplaren erstellt und
unterzeichnet, in polnischer sowie in deutscher Sprache, zu je einem Exemplar einer jeden
sprachlichen Fassung für jede Partei. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den
sprachlichen Fassungen kommt der polnischen Fassung Verbindlichkeit zu.
Für die Gesellschaft: Arbeitnehmer(in):
(Unterschrift) (Unterschrift)
Ich erkläre, dass ich mich mit dem Inhalt der bei der Arbeitgeberin geltenden
arbeitsrechtlichen Vorschriften, d.h. der Arbeitsordnung sowie der Vorschriften bezüglich
1 Gemäß Art. 1011 des Arbeitsgesetzbuches ist das Wettbewerbsverbot in einem gesonderten Vertrag zu ver-
einbaren.
Strona | 4
der Entlohnung vertraut gemacht habe und die vorgenannten Vorschriften akzeptiere und
mich zu deren Beachtung und Ausführung verpflichte.
(Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers/der
Arbeitnehmerin)
Strona | 5
Podsumowując, Umowa o pracę to kluczowy dokument określający warunki zatrudnienia. Zachowuje ona ważność do momentu jej rozwiązania zgodnie z przepisami prawa pracy.