Umowa o pracę

Prawo

praca

Kategoria

umowa

Klucze

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Umowa o pracę jest to dokument regulujący warunki zatrudnienia pomiędzy pracownikiem a pracodawcą. Określa prawa i obowiązki obu stron, warunki wynagrodzenia, czas pracy oraz inne istotne kwestie związane z zatrudnieniem.

ARBEITSVERTRAG ZUR AUSHILFE

 

geschlossen am 01.07.2023 bis 31.07.2023 in Berlin zwischen

(1) Software GmbH mit Sitz in

Berlin , eingetragen in das Unternehmerregister,

geführt beim Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer HRB 123456 ,

vertreten vom Geschäftsführer Max Mustermann,

wohnhaft in Berlin in der ul.

Musterstraße 1, sich ausweisend durch Personalausweis/Reispass

Nr. AB123456 , im Weiteren „Arbeitgeberin“ oder „Gesellschaft“ genannt,

 

und

 

(2) Herrn/Frau Erika Musterfrau,

wohnhaft in Berlin, in der ul.

Beispielstraße 2, sich ausweisend durch Personalausweis/Reisepass

Nr. CD654321, im Weiteren „Arbeitnehmer(in)” genannt,

im Weiteren gemeinsam „Parteien” genannt.

 

§ 1.

Allgemeine Bestimmungen

Hiermit beschäftigt die Gesellschaft den/die Arbeitnehmer(in) für die Zeit der

Nichterbringung der Arbeitsleistung von Peter Schmidt,

welche(r) bei der Arbeitgeberin angestellt ist und dessen/deren Abwesenheit sich aus dem

Umstand von

Elternzeit vom 01.07.2023 bis 31.07.2023 ergibt und entschuldigt ist.

 

§ 2.

Aufgabenbereich

 

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2.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich für die Dauer des vorliegenden Vertrags zur

gewissenhaften und sorgfältigen Erbringung der Arbeitsleistung.

2.2. Zum Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gehören die

nachfolgenden Angelegenheiten:

      Softwareentwicklung,

      Kundensupport,

      Projektdokumentation.

2.3. Der/Die Arbeitnehmer(in) ist

Max Mustermann oder einer anderen, von

Max Mustermann genannten Person unterstellt.

 

§ 3.

Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und Arbeitsplatz

3.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) beginnt die Arbeit am 01.07.2023.

3.2. Arbeitsplatz des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist

Berlin oder ein solch anderer Ort in Polen oder außerhalb der Grenzen Polens, welcher in

begründeter Weise von der Arbeitgeberin zur Erbringung der Arbeitsleistung ausbedungen

wird.

 

§ 4.

Gehalt

4.1. Die Arbeitgeberin zahlt dem/der Arbeitnehmer(in) zum Monatsende ein

Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2500 (in Worten:

zweitausendfünfhundert) Zloty.

4.2. Die Reisekosten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie andere mit der Betreibung

der Angelegenheiten der Gesellschaft in Verbindung stehende und tatsächlich für die

Gesellschaft getragene Kosten werden dem/der Arbeitnehmer(in) zurückerstattet.

 

§ 5.

Vertraulichkeit

 

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5.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung aller

Angelegenheiten, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen, mit Ausnahme von

Informationen, deren Bekanntgabe an die berechtigten Stellen sich aus den

Rechtsvorschriften ergibt sowie an solche Stellen, denen diese Informationen zum normalen

Funktionieren des Unternehmens der Gesellschaft unentbehrlich sind.

5.2. Sowohl während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses als auch nach Auflösung

desselben ist es dem/der Arbeitnehmer(in) nicht gestattet, irgendwelche Informationen der

Arbeitgeberin, die ihm/ihr hinsichtlich der Produktion, der Muster, der Handelspläne,

Finanzen, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder anderen Informationen, die vom Handels-

und Dienstgeheimnis umfasst sind, offen zu legen. Dem/Der

Arbeitnehmer(in) ist es gleichfalls nicht erlaubt, die erlangten Informationen zu

seinem/ihrem eigenen Vorteil oder aber zum Vorteil von dritten Personen zu nutzen.

5.3. Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist der/die Arbeitnehmer(in) dazu

verpflichtet, alle in dessen/deren Besitz befindlichen Dokumente, sowohl in ausgedruckter

Form wie auch in elektronischer Form, welche die Tätigkeit der Arbeitgeberin betreffen,

zurückzugeben sowie weder Kopien dieser Dokumente zurückzubehalten noch anzufertigen,

welche ihm/ihr anvertraut wurden oder zu welchen er/sie in irgendeiner anderen Weise

Zugang hatte.

 

§ 6.

Erfindungen und Urheberrecht

Sofern während der Dauer des vorliegenden Arbeitsvertrags der/die Arbeitnehmer(in) eine

Erfindung im Bereich der Tätigkeit der Arbeitgeberin macht und diese das Ergebnis der

Ausübung seiner/ihrer vertraglichen Verpflichtungen darstellt, steht der Gesellschaft das

Recht an dieser Erfindung sowie die Urheberrechte hieran zu, gemäß den in diesem Bereich

geltenden Rechtsvorschriften.

 

§ 7.

Zusatztätigkeit, Wettbewerbsverbot

7.1. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, seine/ihre ganze Arbeitszeit zur Erfüllung

 

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seiner/ihrer Verpflichtungen und zur Erbringung der Arbeitsleistung für die Gesellschaft

einzusetzen. Der/Die Arbeitnehmer(in) verpflichtet sich, keinerlei anderen Aufgaben und

Verpflichtungen zu erfüllen – weder entgeltlich noch unentgeltlich – oder Dienste zu leisten

und andere Tätigkeiten auszuüben sowie ebenfalls sich nicht an irgendwelchen anderen

Wirtschaftssubjekten ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der

Gesellschaft unmittelbar oder mittels dritter Personen zu beteiligen.

7.2. Die Bedingungen des Wettbewerbsverbots werden von den Parteien in einem

gesonderten Vertrag festgelegt.1

 

§ 8.

Schlussbestimmungen

8.1. In den im vorliegenden Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten kommen die

Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches zur Anwendung.

8.2. Jedwede Änderungen oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag bedürfen der

Schriftform zu deren Wirksamkeit.

8.3. Der vorliegende Vertrag ersetzt alle schriftlichen und mündlichen Abreden, die mit dem

Gegenstand des vorliegenden Vertrages in Verbindung stehen.

8.4. Der vorliegende Vertrag wurde in zwei gleich lautenden Exemplaren erstellt und

unterzeichnet, in polnischer sowie in deutscher Sprache, zu je einem Exemplar einer jeden

sprachlichen Fassung für jede Partei. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den

sprachlichen Fassungen kommt der polnischen Fassung Verbindlichkeit zu.

 

       Für die Gesellschaft: Arbeitnehmer(in):

 

              (Unterschrift) (Unterschrift)

 

Ich erkläre, dass ich mich mit dem Inhalt der bei der Arbeitgeberin geltenden

arbeitsrechtlichen Vorschriften, d.h. der Arbeitsordnung sowie der Vorschriften bezüglich

1 Gemäß Art. 1011 des Arbeitsgesetzbuches ist das Wettbewerbsverbot in einem gesonderten Vertrag zu ver-

einbaren.

 

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der Entlohnung vertraut gemacht habe und die vorgenannten Vorschriften akzeptiere und

mich zu deren Beachtung und Ausführung verpflichte.

 

(Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers/der

Arbeitnehmerin)

 

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Podsumowując, Umowa o pracę to kluczowy dokument określający warunki zatrudnienia. Zachowuje ona ważność do momentu jej rozwiązania zgodnie z przepisami prawa pracy.